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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Kirstin Lux schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > ich habe bei einem Sportverein 2008 auf die Grenze > des § 67a Abs. 1 S. 1 AO gem. Abs. 2 verzichtet. > Es sind Einnahmen in Höhe von 43.000 € angefallen, > es gab keine bezahlten Sportler. Der Zweckbetrieb > wurde vom Finanzamt anerkannt. > Nun befinden wir uns noch in dem 5-Jahres Zeitraum > der Bindung und jetzt (2012) werden bezahlte > Sportler teilnehmen. Jedoch wird die 35.000 € > Grenze bei den Einnahmen nicht überschritten. > Kommt dann automatisch § 67a Abs. 1 AO wieder zum > tragen und es bleibt beim Zweckbetrieb, oder > entsteht jetzt trotzem ein wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb? > > Zudem handelt es sich um eine Meisterschaftsrunde. > Bisher hat das Finanzamt auch die Kosten der > Auswärtsspiele als Ausgabe im Zweckbetrieb nicht > beanstandet. Dabei wird ja ausdrücklich > hingewiesen, dass jedes einzelne > Meisterschaftsspiel als eigene sportliche > Veranstaltung gilt. Ohne die Auswärtsspiele (ohne > Einnahmen) würde es ja auch nicht die sportlichen > Veranstaltungen (Heimspiele) geben. > Haben Sie da Erfahrungen wie andere > Finanzämter/Sporvereine dies handhaben? > Steuerlicher Nutzen war bisher nur der Abzug der > Vorsteuer aus den Reisekosten. Falls es zum > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umqualifiziert > wird, habe ich ein Problem mit dem Verlust, der > nicht ausgeglichen werden kann. Dann müsste ich > doch versuchen die Auswärtsspiele im Ideellen > Bereich unterzubringen, aber dann wird das > Finanzamt bei einem Vergleich mit den Vorjahren > nachfragen, das möchte ich vermeiden. > > Mit freundlichen Grüßen > > K. Lux
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