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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklagen einstellen und auflösen
von: Irina ()
Datum: 04.07.2024

Hallo,

ich sitze gerade an der Steuererklärung eines Schulfördervereins. Jedoch möchte ich nicht wie meine Vorgänger diese an einen Steuerberater abgeben, sondern selbst machen, da die Menge der Buchungen überschaubar ist. Ich habe mir den Abschluss der beiden letzten Perioden intensiv angeschaut und alle Buchungen der aktuellen Periode auf dem Bankkonto einem Konto des SKR49 zugeordnet. Es gibt nur den Ideellen Bereich und einen kleinen Zweckbetrieb. Nun möchte ich zu der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG, neben der EÜR auch einen „Kontennachweis zur Überschussrechnung“ dazulegen, so wie es der Steuerberater in den beiden letzten Perioden gemacht hat.

Fragen habe ich zum Thema Rücklagenbildung.

Hier kann man ja 10% vom Jahresergebnis ansetzen und dann auf Konto 3965 (Einstellungen in freie Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO) buchen.

Auf welches Konto bucht man den verbleibenden Gewinn? Das Konto 3950 (Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr) hört sich, rein von der Beschriftung danach an, dass ich über dieses Konto den Ergebnisvortrag im nächsten Jahr wieder abrufe.

Wenn ich eine Zweckbezogene Spende über 1000 EUR erhalten habe, diese aber erst im Folgejahr verwenden kann, buche ich diese auf das Konto 3963 (Einstellungen in gebundene Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 AO). Zählt diese Spende dann mit zum Jahresergebnis und ich kann davon noch 10 %, also 100 EUR, in die freie Rücklage packen oder muss ich diese Art von Spenden vorher abziehen?

Die Auflösung der Rücklage erfolgt dann über das Konto 3953 (Entnahmen aus gebundenen Rücklagen gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 u 2 AO). An welcher Stelle im Kontennachweis platziere ich die Auflösung der Rücklage? Ich würde ja sagen, bei Ertragssteuerneutrale Posten, direkt unter dem Konto 3223 (Geldzuwendungen ohne Zuwendungsbestätig) oder doch am Ende, nach dem Jahresergebnis und vor den Rücklagen?

Wenn in einem Jahr ein negatives Jahresergebnis zustande kommt, kann ich dann einfach einen Teil der freien Rücklage auflösen oder gibt es hier auch einen Verlustvortrag?

Ich hoffe meine Ausführung ist verständlich genug, andernfalls kann ich auch noch Screenshots nachliefern.

Re: Rücklagen einstellen und auflösen
von: pfeffer ()
Datum: 05.07.2024

Auf welches Konto bucht man den verbleibenden Gewinn?

# Der wird gar nicht gebucht. In der EÜR gibt es ja kein Konto "Gewinnvortrag".

Wenn ich eine Zweckbezogene Spende über 1000 EUR erhalten habe, diese aber erst im Folgejahr verwenden kann, buche ich diese auf das Konto 3963

# Zeitnahe Verwendung heißt ja bis Ende des übernächsten Jahres. Hier wird also keine Rücklage gebildet, wenn die Mittel schon im nächsten Jahr verwendet werden.

Die Auflösung der Rücklage erfolgt dann über das Konto 3953 (Entnahmen aus gebundenen Rücklagen gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 u 2 AO). An welcher Stelle im Kontennachweis platziere ich die Auflösung der Rücklage?

# Die Auflösung ist nicht ertragswirksam. Deswegen wird einfach das Rücklagenkonto dargestellt.

Ich würde ja sagen, bei Ertragssteuerneutrale Posten, direkt unter dem Konto 3223 (Geldzuwendungen ohne Zuwendungsbestätig) oder doch am Ende, nach dem Jahresergebnis und vor den Rücklagen?

# Nein auf keinen Fall, weil dann würden Sie die Auflösung nicht ertragsneutral buchen.

Meine Empfehlung, für die Buchung der Rücklagen nicht das DATEV-Verfahren zu benutzen. Dort werden nämlich die Rücklagen als Anhang zur EÜR/GuV ausgewiesen. Deswegen die Buchung über Aufwand/Ertrag.
Besser man bucht die Rücklagen gegen ein Statistikonto (9000er Bereich), dann kommt es zu keiner Vermischung von Rücklagungbuchung und Ertragsrechnung. Genau das ist hier nämlich Ihr Problem.