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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Auf welches Konto bucht man den verbleibenden > Gewinn? > > # Der wird gar nicht gebucht. In der EÜR gibt es > ja kein Konto "Gewinnvortrag". > > Wenn ich eine Zweckbezogene Spende über 1000 EUR > erhalten habe, diese aber erst im Folgejahr > verwenden kann, buche ich diese auf das Konto > 3963 > > # Zeitnahe Verwendung heißt ja bis Ende des > übernächsten Jahres. Hier wird also keine Rücklage > gebildet, wenn die Mittel schon im nächsten Jahr > verwendet werden. > > Die Auflösung der Rücklage erfolgt dann über das > Konto 3953 (Entnahmen aus gebundenen Rücklagen > gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 u 2 AO). An welcher Stelle > im Kontennachweis platziere ich die Auflösung der > Rücklage? > > # Die Auflösung ist nicht ertragswirksam. Deswegen > wird einfach das Rücklagenkonto dargestellt. > > Ich würde ja sagen, bei Ertragssteuerneutrale > Posten, direkt unter dem Konto 3223 > (Geldzuwendungen ohne Zuwendungsbestätig) oder > doch am Ende, nach dem Jahresergebnis und vor den > Rücklagen? > > # Nein auf keinen Fall, weil dann würden Sie die > Auflösung nicht ertragsneutral buchen. > > Meine Empfehlung, für die Buchung der Rücklagen > nicht das DATEV-Verfahren zu benutzen. Dort werden > nämlich die Rücklagen als Anhang zur EÜR/GuV > ausgewiesen. Deswegen die Buchung über > Aufwand/Ertrag. > Besser man bucht die Rücklagen gegen ein > Statistikonto (9000er Bereich), dann kommt es zu > keiner Vermischung von Rücklagungbuchung und > Ertragsrechnung. Genau das ist hier nämlich Ihr > Problem.
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