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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Irina schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich sitze gerade an der Steuererklärung eines > Schulfördervereins. Jedoch möchte ich nicht wie > meine Vorgänger diese an einen Steuerberater > abgeben, sondern selbst machen, da die Menge der > Buchungen überschaubar ist. Ich habe mir den > Abschluss der beiden letzten Perioden intensiv > angeschaut und alle Buchungen der aktuellen > Periode auf dem Bankkonto einem Konto des SKR49 > zugeordnet. Es gibt nur den Ideellen Bereich und > einen kleinen Zweckbetrieb. Nun möchte ich zu der > Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG, neben der > EÜR auch einen „Kontennachweis zur > Überschussrechnung“ dazulegen, so wie es der > Steuerberater in den beiden letzten Perioden > gemacht hat. > > Fragen habe ich zum Thema Rücklagenbildung. > > Hier kann man ja 10% vom Jahresergebnis ansetzen > und dann auf Konto 3965 (Einstellungen in freie > Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO) buchen. > > Auf welches Konto bucht man den verbleibenden > Gewinn? Das Konto 3950 (Ergebnisvortrag aus dem > Vorjahr) hört sich, rein von der Beschriftung > danach an, dass ich über dieses Konto den > Ergebnisvortrag im nächsten Jahr wieder abrufe. > > Wenn ich eine Zweckbezogene Spende über 1000 EUR > erhalten habe, diese aber erst im Folgejahr > verwenden kann, buche ich diese auf das Konto 3963 > (Einstellungen in gebundene Rücklagen nach § 62 > Abs. 1 Nr. 1 u. 2 AO). Zählt diese Spende dann mit > zum Jahresergebnis und ich kann davon noch 10 %, > also 100 EUR, in die freie Rücklage packen oder > muss ich diese Art von Spenden vorher abziehen? > > Die Auflösung der Rücklage erfolgt dann über das > Konto 3953 (Entnahmen aus gebundenen Rücklagen > gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 u 2 AO). An welcher Stelle > im Kontennachweis platziere ich die Auflösung der > Rücklage? Ich würde ja sagen, bei > Ertragssteuerneutrale Posten, direkt unter dem > Konto 3223 (Geldzuwendungen ohne > Zuwendungsbestätig) oder doch am Ende, nach dem > Jahresergebnis und vor den Rücklagen? > > Wenn in einem Jahr ein negatives Jahresergebnis > zustande kommt, kann ich dann einfach einen Teil > der freien Rücklage auflösen oder gibt es hier > auch einen Verlustvortrag? > > Ich hoffe meine Ausführung ist verständlich genug, > andernfalls kann ich auch noch Screenshots > nachliefern.
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