Re: Buchungen Ausgaben / Einnahmen Schulfest
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2024
Wenn es sich um Speisen und Getränke für Schüler handelt, ist das kein Problem. Wenn die Zahlungen in Zusammenhang mit der Abgabe der Speisen und Getränke stehen, handelt es sich aber um keine Spenden, sondern um Zweckbetriebsumsätze.
Bei Verkäufen an die Eltern ist das nicht so einfach. Die fallen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb. Hier muss grundsätzlich ein kostendeckendes Entgelt genommen werden.
Ein Kaffeemaschine fällt wohl nicht in den Bereich "Schülerverpflegung". Die darf nicht aus zweckgebundenen Mittel finanziert werden. Aber sehr wohl aus Einnahme des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.