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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn es sich um Speisen und Getränke für Schüler > handelt, ist das kein Problem. Wenn die Zahlungen > in Zusammenhang mit der Abgabe der Speisen und > Getränke stehen, handelt es sich aber um keine > Spenden, sondern um Zweckbetriebsumsätze. > Bei Verkäufen an die Eltern ist das nicht so > einfach. Die fallen in den steuerpflichtigen > wirtschaftlichen Geschäftbetrieb. Hier muss > grundsätzlich ein kostendeckendes Entgelt genommen > werden. > > Ein Kaffeemaschine fällt wohl nicht in den Bereich > "Schülerverpflegung". Die darf nicht aus > zweckgebundenen Mittel finanziert werden. Aber > sehr wohl aus Einnahme des wirtschaftlichen > Geschäftsbetriebs.
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