Re: Supervision
von: pfeffer ()
Datum: 14.03.2024
Die Supervision für die eigenen Mitarbeiter müsste dort zugeordnet werden, wo auch die Personalkosten verbucht werden.
Wie die an Externe erbrachten Supervisionsleistungen behandelt werden, hängt von den Satzungszwecken ab.
Leistungen an andere gemeinnützige Einrichtungen, die zum Selbstkostenpreis erbracht werden, sind grundsätzlich Zweckbetrieb.