Re: Frage bzgl. Barkasse | Bareinnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2023
Kann ich die Einnahmen der Spendenbox einfach auf unser Vereinskonto einzahlen.
# Es muss ein Beleg für die Abrechnung der Spendenbox bei Leerung erstellt werden (Tageskassenabrechnung mit "Barspenden" als Angabe). Spendenboxen behandelt die Finanzverwaltung als "Kassen des Vertrauens", die nicht täglich, sondern erst bei Leerung abgerechnet werden müssen.
Was für einen Beleg benutze ich dann in der Buchhaltung des Bankkontos für die Einzahlung?
# Da genügt der Kontoauszug.
Wie verfahre ich mit den Bareinnahmen durch den Verkauf des Merchandise?
# Erforderlich ist eine Tageskassenabrechnung. Dabei muss auch eine evtl. Umsatzsteuer mit ausgewiesen werden (evtl. getrennt nach Steuersätzen).
Auch hier wurde vom Schatzmeister bisher einfach der Kontoauszug als Beleg benutzt.
# Das ist grundsätzlich falsch, weil dann ein Beleg über die Einnahmen fehlt. Die Einzahlung auf das Konto ist nur eine interne Bestandsveränderung, entscheidend ist die Kasseneinnahme.
Fehlen Abrechnungen über regelmäßig Bareinnahmen, ist das das ein gravierender Buchhaltungsfehler. Das kann die Gemeinnützgkeit kosten.
Wir beziehen bald unsere ersten Vereinsräumlichkeiten. Hier soll es Mitgliedern möglich sein Getränke und Snacks zum Selbstkostenpreis zu erwerben.
# Hier gilt das Gleiche wie oben. Außer bei "Kassen des Vertrauens", die werden erst bei Leerung wie oben abgerechnet.
d) Muss ich jede einzelne Transaktion mit einem Beleg nachweisen, also jeder einzelne Getränkeverkauf?
# Die Barverkäufe nicht, die werden gesammelt abgerechnet (Kassenabrechnung s.o.)
Wie verfahre ich bei Kartenzahlungen? Der Anbieter überweist wöchentlich Kartenzahlungseinnahmen auf unser Bankkonto. Reicht es hier die erstellte Quittung des Anbieters als Einzahlungsbeleg zu nutzen?
# Ja, hier ist die Quittung des Anbieters in Kombination mit dem Kontoauszug der Beleg.
Wie verfahre ich wenn ich eine Barkasse habe aber jeden Tag den "Gewinn" in z.B. einen Safe packe. Ist der Safe dann ein "drittes Konto", dass gepflegt werden muss?
# Der Safe ist eine zweite Kasse, die wird jeweils bei Zu- und Abgängen mit einem Beleg abgerechnet.
Bei den Kontoführungsgebühren hat der letzte Schatzmeister z.B. auch immer den Kontoauszug als Beleg genommen, da hier ersichtlich war, dass es Kontoführungsgebühren sind die von der Bank abgezogen werden.
# Das ist völlig korrekt.