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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Musikalische Aushilfe vs. Ehrenamtsfreibetrag?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 19.01.2024

Bei unserem Musikverein spielen gelegentlich auch Aushilfsmusiker mit. Diese spielen also idR nicht regelmäßig mit. Sie sind demzufolge auch nicht bei uns als Arbeitnehmer beschäftigt oder in das Vereinsleben anderweitig eingegliedert.
Die Vergütung liegt z.B. bei 60,00 € pro Auftritt/Konzert, mal mehr, mal weniger.

Mir ist klar, dass auch diese Nichtmitglieder den Ehrenamtsfreibetrag des § 3 Nr. 26a EStG grds. bekommen dürften.

Aber: Auf einem Seminar zu Vereinssteuerrecht/Gemeinnützigkeit hat mal ein Steuerberater gesagt, es reiche aus, wenn man sich bei solchen Aushilfen den Erhalt des Geldes von der Person schriftlich (z.B. Quittungsblock) per Unterschrift bestätigen lässt.

1.) Nimmt denn die Person schon durch Abgabe der Unterschrift den Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch?
2.) Bzw. was stellt diese Vergütung für die Person dar?
3.) Und wie müssten wir das als Verein ausweisen, wenn nicht der Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch genommen wird?: "Aufwandsentschädigung", "Vergütung", "Gage"?
4.) Macht es denn einen Unterschied, ob es sich bei der Aushilfe um einen Hobbymusiker/Berufsmusiker handelt?

5.) Habe ich einen womöglich wichtigen Punkt hierzu womöglich nicht beachtet?


Danke für Eure Rückmeldung!

Re: Musikalische Aushilfe vs. Ehrenamtsfreibetrag?
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2024

1.) Nimmt denn die Person schon durch Abgabe der Unterschrift den Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch?
# Den muss man nicht in Anspruch nehmen, der gilt automatisch.

3.) Und wie müssten wir das als Verein ausweisen, wenn nicht der Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch genommen wird?: "Aufwandsentschädigung", "Vergütung", "Gage"?
# Die Bezeichnung spielt keine Rolle für die steuerliche Behandlung.

4.) Macht es denn einen Unterschied, ob es sich bei der Aushilfe um einen Hobbymusiker/Berufsmusiker handelt?
# Ja, die Tätigkeit muss nebenberuflich sein.

5.) Habe ich einen womöglich wichtigen Punkt hierzu womöglich nicht beachtet?
# Bei Musikern ist auch der höhere Übungsleiterfreibetrag möglich, weil es sich ja um künsterliche Tätigkeiten handelt

Re: Musikalische Aushilfe vs. Ehrenamtsfreibetrag?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 20.01.2024

Die Antwort auf Punkt 5 verwundert mich etwas:
Ich habe immer gedacht, dass der § 3 Nr. 26 [d.h. OHNE den Buchstabe a] ausschließlich einen Freibetrag für "Übungsleiter" darstellt, unter den ja auch die musikalische Leitung/Dirigent drunter fällt. Ich hätte nicht gedacht, dass diese Nummer auch für das "normale" (d.h. aktiv mitspielende) Mitglied genommen werden darf.

Bin also davon ausgegangen:
§ 3 Nr. 26a für die aktiven Musiker (max. 840,00 €)
§ Nr. 26 für musikalische Leitung (max. 3.000,00 €)



Edited 1 time(s). Last edit at 20.01.2024 by pfeffer.

Re: Musikalische Aushilfe vs. Ehrenamtsfreibetrag?
von: pfeffer ()
Datum: 20.01.2024

Auch Musiker sind Künster, wenn sie ihr Instrument zu einem Grad beherrschen, der eine gewisse interpretatorische Qualität erlaubt.

Re: Musikalische Aushilfe vs. Ehrenamtsfreibetrag?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 20.01.2024

Vielen lieben Dank! :D