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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1.) Nimmt denn die Person schon durch Abgabe der > Unterschrift den Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch? > # Den muss man nicht in Anspruch nehmen, der gilt > automatisch. > > 3.) Und wie müssten wir das als Verein ausweisen, > wenn nicht der Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch > genommen wird?: "Aufwandsentschädigung", > "Vergütung", "Gage"? > # Die Bezeichnung spielt keine Rolle für die > steuerliche Behandlung. > > 4.) Macht es denn einen Unterschied, ob es sich > bei der Aushilfe um einen > Hobbymusiker/Berufsmusiker handelt? > # Ja, die Tätigkeit muss nebenberuflich sein. > > 5.) Habe ich einen womöglich wichtigen Punkt > hierzu womöglich nicht beachtet? > # Bei Musikern ist auch der höhere > Übungsleiterfreibetrag möglich, weil es sich ja um > künsterliche Tätigkeiten handelt
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