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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei unserem Musikverein spielen gelegentlich auch > Aushilfsmusiker mit. Diese spielen also idR nicht > regelmäßig mit. Sie sind demzufolge auch nicht bei > uns als Arbeitnehmer beschäftigt oder in das > Vereinsleben anderweitig eingegliedert. > Die Vergütung liegt z.B. bei 60,00 € pro > Auftritt/Konzert, mal mehr, mal weniger. > > Mir ist klar, dass auch diese Nichtmitglieder den > Ehrenamtsfreibetrag des § 3 Nr. 26a EStG grds. > bekommen dürften. > > Aber: Auf einem Seminar zu > Vereinssteuerrecht/Gemeinnützigkeit hat mal ein > Steuerberater gesagt, es reiche aus, wenn man sich > bei solchen Aushilfen den Erhalt des Geldes von > der Person schriftlich (z.B. Quittungsblock) per > Unterschrift bestätigen lässt. > > 1.) Nimmt denn die Person schon durch Abgabe der > Unterschrift den Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch? > > 2.) Bzw. was stellt diese Vergütung für die Person > dar? > 3.) Und wie müssten wir das als Verein ausweisen, > wenn nicht der Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch > genommen wird?: "Aufwandsentschädigung", > "Vergütung", "Gage"? > 4.) Macht es denn einen Unterschied, ob es sich > bei der Aushilfe um einen > Hobbymusiker/Berufsmusiker handelt? > > 5.) Habe ich einen womöglich wichtigen Punkt > hierzu womöglich nicht beachtet? > > > Danke für Eure Rückmeldung!
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