Musikalische Aushilfe vs. Ehrenamtsfreibetrag?
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 19.01.2024
Bei unserem Musikverein spielen gelegentlich auch Aushilfsmusiker mit. Diese spielen also idR nicht regelmäßig mit. Sie sind demzufolge auch nicht bei uns als Arbeitnehmer beschäftigt oder in das Vereinsleben anderweitig eingegliedert.
Die Vergütung liegt z.B. bei 60,00 € pro Auftritt/Konzert, mal mehr, mal weniger.
Mir ist klar, dass auch diese Nichtmitglieder den Ehrenamtsfreibetrag des § 3 Nr. 26a EStG grds. bekommen dürften.
Aber: Auf einem Seminar zu Vereinssteuerrecht/Gemeinnützigkeit hat mal ein Steuerberater gesagt, es reiche aus, wenn man sich bei solchen Aushilfen den Erhalt des Geldes von der Person schriftlich (z.B. Quittungsblock) per Unterschrift bestätigen lässt.
1.) Nimmt denn die Person schon durch Abgabe der Unterschrift den Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch?
2.) Bzw. was stellt diese Vergütung für die Person dar?
3.) Und wie müssten wir das als Verein ausweisen, wenn nicht der Ehrenamtsfreibetrag in Anspruch genommen wird?: "Aufwandsentschädigung", "Vergütung", "Gage"?
4.) Macht es denn einen Unterschied, ob es sich bei der Aushilfe um einen Hobbymusiker/Berufsmusiker handelt?
5.) Habe ich einen womöglich wichtigen Punkt hierzu womöglich nicht beachtet?
Danke für Eure Rückmeldung!