Re: Verein übernimmt Beitrag für einkommensschwache Familien
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2021
Grundsätzlich gibt es da kein Problem, weil sich die Begünstigung im Rahmen der Satzungszwecke bewegt.
Es empfiehlt sich aber, dass z.B. per Vereinsordnung einheitlich zu regeln, damit keine Begünstigung bestimmer Personen unterstellt werden kann.
Sicherheitshalber würde ich beim Finanzamt anfragen, weil die in dieser Frage oft eigene Auffassungen vertreten. Ich hatte schon Fälle, wo hier die Mildtätigkeit verlangt wurde.
Dass das bei der Sozialhilfe angerechnet wird, kann ich mir nicht vorstellen, weil ja keine Geldleistung erbraucht wird. Da wäre ähnlich wie bei der Tafel.