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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich gibt es da kein Problem, weil sich > die Begünstigung im Rahmen der Satzungszwecke > bewegt. > Es empfiehlt sich aber, dass z.B. per > Vereinsordnung einheitlich zu regeln, damit keine > Begünstigung bestimmer Personen unterstellt werden > kann. > Sicherheitshalber würde ich beim Finanzamt > anfragen, weil die in dieser Frage oft eigene > Auffassungen vertreten. Ich hatte schon Fälle, wo > hier die Mildtätigkeit verlangt wurde. > > Dass das bei der Sozialhilfe angerechnet wird, > kann ich mir nicht vorstellen, weil ja keine > Geldleistung erbraucht wird. Da wäre ähnlich wie > bei der Tafel.
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