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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Kendrion schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > unser Verein veranstaltet kostenpflichtige > Kinderfreizeiten. Wir nehmen zu diesen Freizeiten > auch Kinder (ohne Beitragszahlung) mit, deren > Familien sich den Freizeitbeitrag nicht leisten > können. Dadurch ergibt sich bei der > Freizeitabrechnung ein Fehlbetrag. Dieser > Fehlbetrag übernimmt der Verein als Ausgabenposten > in die GuV. > > Frage: dürfen wir das? Satzungszweck ist u.a. > Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Oder gibt > es da Probleme mit der Gemeinnützigkeit, weil wir > einzelnen Personen direkt begünstigen? > > Müssen die betroffenen Familien das beim Sozialamt > angeben? > > Vielen Dank für die Antwort.
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