Re: Kassenführung
von: pfeffer ()
Datum: 16.11.2020
1. Wir sind ein Förderverein und möchten „Spenden“ für eine Sanierung sammeln. Da es jedoch nicht sicher ist, ob es überhaupt zu einer Sanierung kommen wird, hatten wir die Idee, dass wir sozusagen „Zertifikate“ über z. B. 100 EUR verkaufen könnten, welche versichern, dass für den Fall, dass keine Sanierung in den nächsten 5 Jahren stattfindet, das gekaufte Zertifikat wieder zurückgegeben werden kann und man sein „investiertes Geld“ zurückbekommt. Jetzt stellt sich jedoch die Frage in welchem der vier Bereiche (Ideeller, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung oder Geschäftsbetrieb) wir eine solche Aktion verbuchen müssen, bzw. ob es möglicherweise ein bestimmtes Konto/ Kontogruppe gibt, auf welche solche Fälle verbucht werden?
# Da der Verein ja keine Gegenleistung bietet, fallen auch diese Zertifikate in den ideellen Bereich.
Unter der Maßgabe, dass das Geld zurückgezahlt werden kann, sehe ich aber ein Problem mit dem Spendenabzug.
2. Ich lese immer wieder, dass eine Einnahmenüberschussrechnung, welche in Excel erstellt wurde, nicht den GoB entspricht, aber dennoch machen es gefühlt sehr viele Vereine. Bisher habe ich auch nur mit Excel gearbeitet, jedoch bin sehr verunsichert ob dies möglicherweise irgendwelche rechtlichen Folgen mit sich bringt? (Bzw. kennen Sie eine empfehlenswerte Alternative?)
# In der Praxis wird eine Buchhaltung mit Excel nicht grundsätzlich ein Problem sein, weil die Geschäftsvorfälle anhand der Belege ja nachvollzierbar sind. Grundsätzlich eignet sich jedes klassische Finanzbuchhaltungsprogramm. Daneben gibt es eine Reihe von speziellen Lösungen für Vereine.
3. Müssen bei Vereinen grundsätzlich das Ausgeben immer in Brutto gebucht werden, da kein Vorsteuerabzug besteht solange man nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
# Ja, ohne Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug.