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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Wir sind ein Förderverein und möchten „Spenden“ > für eine Sanierung sammeln. Da es jedoch nicht > sicher ist, ob es überhaupt zu einer Sanierung > kommen wird, hatten wir die Idee, dass wir > sozusagen „Zertifikate“ über z. B. 100 EUR > verkaufen könnten, welche versichern, dass für den > Fall, dass keine Sanierung in den nächsten 5 > Jahren stattfindet, das gekaufte Zertifikat wieder > zurückgegeben werden kann und man sein > „investiertes Geld“ zurückbekommt. Jetzt stellt > sich jedoch die Frage in welchem der vier Bereiche > (Ideeller, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung oder > Geschäftsbetrieb) wir eine solche Aktion verbuchen > müssen, bzw. ob es möglicherweise ein bestimmtes > Konto/ Kontogruppe gibt, auf welche solche Fälle > verbucht werden? > > > # Da der Verein ja keine Gegenleistung bietet, > fallen auch diese Zertifikate in den ideellen > Bereich. > Unter der Maßgabe, dass das Geld zurückgezahlt > werden kann, sehe ich aber ein Problem mit dem > Spendenabzug. > > > 2. Ich lese immer wieder, dass eine > Einnahmenüberschussrechnung, welche in Excel > erstellt wurde, nicht den GoB entspricht, aber > dennoch machen es gefühlt sehr viele Vereine. > Bisher habe ich auch nur mit Excel gearbeitet, > jedoch bin sehr verunsichert ob dies > möglicherweise irgendwelche rechtlichen Folgen mit > sich bringt? (Bzw. kennen Sie eine empfehlenswerte > Alternative?) > > # In der Praxis wird eine Buchhaltung mit Excel > nicht grundsätzlich ein Problem sein, weil die > Geschäftsvorfälle anhand der Belege ja > nachvollzierbar sind. Grundsätzlich eignet sich > jedes klassische Finanzbuchhaltungsprogramm. > Daneben gibt es eine Reihe von speziellen Lösungen > für Vereine. > > > 3. Müssen bei Vereinen grundsätzlich das Ausgeben > immer in Brutto gebucht werden, da kein > Vorsteuerabzug besteht solange man nicht > umsatzsteuerpflichtig ist? > > # Ja, ohne Umsatzsteuerpflicht, kein > Vorsteuerabzug.
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