Gutschein als erhaltene Sachspende bei Tombola
von: Sven Engel ()
Datum: 06.12.2023
Hallo Herr Pfeffer in Ihrem book schreiben Sie:
Bei dem Vorgang handeslt es sich um eine genehmigte Tombola.
"Gutschein
Bei Gutscheinen kann es sich grundsätzlich um Sachspenden handeln. Üblich sind
Gutscheine vor allem als Sachpreise bei Tombolas, weil der Gutschein zugleich für
Unternehmen wirbt, das ihn bereitstellt.
Ausschlaggebend für den Spendenabzug ist hier aber nicht, wann der Gutschein an
den Verein übergeben wurde, sondern der Zeitpunkt der Einlösung (Entnahme der
Ware usf.)."
Ich erhielt folgende Anfrage:
Guten Morgen Sven,
ich benötige eine Spendenquittung im Wert von 100,000 €.
Pizzeria XXX hat uns für die Tombola 10 mal 10,00 € Gutscheine gespendet.
Kann ich also erst eine Zuwendungsbestätigung über Sachspenden ausstellen, wenn der Gutschein eingelöst wurde und muss dann die Pizzeria jedesmal an mich herantreten?
Was wäre denn eine gangbare Alternative? Kann uns die Pizzeria eine Rechnung ausstellen und den Betrag spenden? Dann über den verkürzten Spendenweg eine Zuwendungsbetätigung über Geldzuwendungen erhalten?
Es wäre toll, dass ggf im Ebook zu ergänzen. Grüße Sven Engel