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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Sven Engel schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer in Ihrem book schreiben Sie: > Bei dem Vorgang handeslt es sich um eine > genehmigte Tombola. > > "Gutschein > Bei Gutscheinen kann es sich grundsätzlich um > Sachspenden handeln. Üblich sind > Gutscheine vor allem als Sachpreise bei Tombolas, > weil der Gutschein zugleich für > Unternehmen wirbt, das ihn bereitstellt. > Ausschlaggebend für den Spendenabzug ist hier aber > nicht, wann der Gutschein an > den Verein übergeben wurde, sondern der Zeitpunkt > der Einlösung (Entnahme der > Ware usf.)." > > Ich erhielt folgende Anfrage: > Guten Morgen Sven, > ich benötige eine Spendenquittung im Wert von > 100,000 €. > Pizzeria XXX hat uns für die Tombola 10 mal 10,00 > € Gutscheine gespendet. > > Kann ich also erst eine Zuwendungsbestätigung über > Sachspenden ausstellen, wenn der Gutschein > eingelöst wurde und muss dann die Pizzeria > jedesmal an mich herantreten? > > Was wäre denn eine gangbare Alternative? Kann uns > die Pizzeria eine Rechnung ausstellen und den > Betrag spenden? Dann über den verkürzten > Spendenweg eine Zuwendungsbetätigung über > Geldzuwendungen erhalten? > > Es wäre toll, dass ggf im Ebook zu ergänzen. Grüße > Sven Engel
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