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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Diese Vorgabe mit dem Gutschein ist natürlich auf > den Spender und nicht auf den Spendenempfänger > ausgerichtet und folgt dem Grundsatz, dass eine > Spende immer einen Vermögenabfluss voraussetzt. > Der aber erfolgt erst bei Einlösung des > Gutscheins. > Die Lösung müsste also so aussehen: Die Pizzeria > spendet 100 Euro in bar, mit denen der Verein dann > sofort die Gutscheine bezahlt. Für die Gutscheine > bekommt der Verein eine Quittung, die Pizzeria > erhält eine Spendenbescheinigung. Da die > Bargeschäfte nach außen nicht erkennbar sind, kann > das faktisch genauso behandelt werden wie eine > Sachspende. Es wird aber eine Spendenbescheinigung > für eine Geldspende ausgestellt.
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