Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2020
# Gilt das auch für Zahlungen bis 720,00 EUR oder auch darüber liegend , wenn keine Zahlung nach Satzung erlaubt.
Das BMF hat in einem Schreiben von 2008 Zahlungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale auch ohne Satzungserlaubnis als unschädlich erachtet, wenn sie offensichtlich nur den tatsächlichen Aufwand abdecken.
Das BMF-Schreiben zur Corona-Krise: 9.04.2000, Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :003
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