Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: Chrira ()
Datum: 14.07.2020

Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Verein den Übungsleitern und dem Vorstandsmitgliedern Tätigkeitsvergütungen gezahlt und dann dies durch Erstattung rückgängig machen wollen.

Ist dies möglich, um die Gemeinnützigkeit nicht versagt zu bekommen.

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2020

Die Finanzverwaltung hat im Corona-Erlass bei Zahlungen im Rahmen des Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrags den Verzicht auf die Rückzahlung als unschädlich für die Gemeinnützigkeit bewertet.

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: Chrira ()
Datum: 14.07.2020

Vielen Dank.

Vorab noch:

Grundsätzlich ist ja die Zahlung an Vorstandsmitgliedern schädlich, soweit nicht in der Satzung ausdrücklich erlaubt. Gilt das auch für Zahlungen bis 720,00 EUR oder auch darüber liegend , wenn keine Zahlung nach Satzung erlaubt.

Ohne Corona: Wäre die Rückzahlung / Rückgängigmachung als heilend anzusehen?

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: Chrira ()
Datum: 14.07.2020

Können Sie mir das BMF Schreiben nennen, damit ich es mir raussuchen kann?

(DATUM, Aktenzeichen)

Danke für die immerwährende tolle Hilfe

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2020

# Gilt das auch für Zahlungen bis 720,00 EUR oder auch darüber liegend , wenn keine Zahlung nach Satzung erlaubt.

Das BMF hat in einem Schreiben von 2008 Zahlungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale auch ohne Satzungserlaubnis als unschädlich erachtet, wenn sie offensichtlich nur den tatsächlichen Aufwand abdecken.



Das BMF-Schreiben zur Corona-Krise: 9.04.2000, Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :003



Edited 1 time(s). Last edit at 14.07.2020 by pfeffer.

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: Chriratzsch ()
Datum: 14.07.2020

Vielen dank

War denn vor corona eine heilende Rückzahlung möglich? Also so als ob sie von Anfang an nicht gemacht worden wäre?

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2020

Ich hatte die Frage falsch verstanden.
Ich denke, dass der Verstoß nicht so schwer ist, dass er durch eine Rückzahlung nicht geheilt werden kann.

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: Chriraratzsch ()
Datum: 14.07.2020

Danke

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: Stbchrira ()
Datum: 14.07.2020

Zudem wird es gemeinnützigkeitsrechtlich nicht beanstandet, wenn die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen weiterhin geleistet werden, obwohl eine Ausübung der Tätigkeit auf- grund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht mehr möglich ist.


Ich denke sie meinten diesen passus

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2020

Ja, genau.

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: Chrira ()
Datum: 15.07.2020

Handelt es sich um dieses Schreiben:

BMF v. 14.10.2009 - IV C 4 - S 2121/07/0010

Re: Rückerstattung von Vorstandszahlungen
von: pfeffer ()
Datum: 15.07.2020

Ja, genau.