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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Chrira schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank. > > Vorab noch: > > Grundsätzlich ist ja die Zahlung an > Vorstandsmitgliedern schädlich, soweit nicht in > der Satzung ausdrücklich erlaubt. Gilt das auch > für Zahlungen bis 720,00 EUR oder auch darüber > liegend , wenn keine Zahlung nach Satzung > erlaubt. > > Ohne Corona: Wäre die Rückzahlung / > Rückgängigmachung als heilend anzusehen?
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