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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Gilt das auch für Zahlungen bis 720,00 EUR oder > auch darüber liegend , wenn keine Zahlung nach > Satzung erlaubt. > > Das BMF hat in einem Schreiben von 2008 Zahlungen > bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale auch ohne > Satzungserlaubnis als unschädlich erachtet, wenn > sie offensichtlich nur den tatsächlichen Aufwand > abdecken. > > > > Das BMF-Schreiben zur Corona-Krise: 9.04.2000, Az. > IV C 4 -S 2223/19/10003 :003
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