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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sphärenzuordnung Freizeit und Mildtätigkeit Freizeitpreisermäßigung
von: Frederike ()
Datum: 23.11.2023

Guten Tag Herr Pfeifer,
die Finanzierung unsere Gemeinde erfolgt über einen Förderverein, der gemeinnützige (Förderung Religion und Jugendhilfe), mildtätige und kirchliche Zwecke fördern darf. Ich habe 2 Fragen:

1) Wir machen über Silvester eine Gemeindefreizeit von jung bis alt. Fällt die gesamte Freizeit unter den Zweckbetrieb oder fallen die Kosten/ Einnahmen für Erwachsene über 27 Jahren in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Oder hängt dies an der Abschätzung, ob die Freizeit primär der Förderung der Religion oder der Gemeinschaft/ Erholung/... dient?

2) Wenn einzelne Teilnehmer sich den Freizeitbeitrag nicht leisten können, versuchen wir dies von der Gemeinde zu übernehmen. Fallen diese Beiträge unter die mildtätige Förderung?

2a) Für Erwachsene gehe ich davon aus, dass die Nachweise gemäß § 53 AO im Falle eines vergünstigten Beitrags dokumentiert werden müssen.

2b) Müssen für vergünstigte/ komplette Beitragsübernahmen von Kindern/ Jugendlichen auch die gleichen Nachweise gemäß §53 AO dokumentiert werden?

Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit in dieser Plattform.

Re: Sphärenzuordnung Freizeit und Mildtätigkeit Freizeitpreisermäßigung
von: pfeffer ()
Datum: 26.11.2023

1) Wir machen über Silvester eine Gemeindefreizeit von jung bis alt. Fällt die gesamte Freizeit unter den Zweckbetrieb oder fallen die Kosten/ Einnahmen für Erwachsene über 27 Jahren in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

# Ja, das ist die Auffassung der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen.

Oder hängt dies an der Abschätzung, ob die Freizeit primär der Förderung der Religion oder der Gemeinschaft/ Erholung/... dient?

# Bei religiösen Zwecken würde etwas anderes gelten. Während bei Kindern- und Jugendlichen auch freitzeitbezogene Tätigkeiten dem Bereich (religiöser) Bildung und Erziehung zugeordnet werden, gilt das bei Erwachsenen nicht, wenn der Freizeitanteil die Veranstaltung prägt.

2) Wenn einzelne Teilnehmer sich den Freizeitbeitrag nicht leisten können, versuchen wir dies von der Gemeinde zu übernehmen. Fallen diese Beiträge unter die mildtätige Förderung?

# Da gibt es verschiedene Meinungen. Hier ist evtl. zu unterscheiden zwischen einer Preistaffelung für verschiedene Zielgruppen und einem ausdrücklichen Preisnachlass. Ich würde das Thema dem Finanzamt gegenüber einfach nicht aufs Tableau bringen.

2a) Für Erwachsene gehe ich davon aus, dass die Nachweise gemäß § 53 AO im Falle eines vergünstigten Beitrags dokumentiert werden müssen.

# Bei Mildtätigkeit, ja.

2b) Müssen für vergünstigte/ komplette Beitragsübernahmen von Kindern/Jugendlichen auch die gleichen Nachweise gemäß § 53 AO dokumentiert werden?

# Das hinge von der o.g. Differenzierung ab.