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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Frederike schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag Herr Pfeifer, > die Finanzierung unsere Gemeinde erfolgt über > einen Förderverein, der gemeinnützige (Förderung > Religion und Jugendhilfe), mildtätige und > kirchliche Zwecke fördern darf. Ich habe 2 > Fragen: > > 1) Wir machen über Silvester eine Gemeindefreizeit > von jung bis alt. Fällt die gesamte Freizeit unter > den Zweckbetrieb oder fallen die Kosten/ Einnahmen > für Erwachsene über 27 Jahren in den > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Oder hängt dies > an der Abschätzung, ob die Freizeit primär der > Förderung der Religion oder der Gemeinschaft/ > Erholung/... dient? > > 2) Wenn einzelne Teilnehmer sich den > Freizeitbeitrag nicht leisten können, versuchen > wir dies von der Gemeinde zu übernehmen. Fallen > diese Beiträge unter die mildtätige Förderung? > > 2a) Für Erwachsene gehe ich davon aus, dass die > Nachweise gemäß § 53 AO im Falle eines > vergünstigten Beitrags dokumentiert werden müssen. > > > 2b) Müssen für vergünstigte/ komplette > Beitragsübernahmen von Kindern/ Jugendlichen auch > die gleichen Nachweise gemäß §53 AO dokumentiert > werden? > > Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit in dieser > Plattform.
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