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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1) Wir machen über Silvester eine Gemeindefreizeit > von jung bis alt. Fällt die gesamte Freizeit unter > den Zweckbetrieb oder fallen die Kosten/ Einnahmen > für Erwachsene über 27 Jahren in den > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? > > # Ja, das ist die Auffassung der Rechtsprechung in > vergleichbaren Fällen. > > Oder hängt dies an der Abschätzung, ob die > Freizeit primär der Förderung der Religion oder > der Gemeinschaft/ Erholung/... dient? > > # Bei religiösen Zwecken würde etwas anderes > gelten. Während bei Kindern- und Jugendlichen auch > freitzeitbezogene Tätigkeiten dem Bereich > (religiöser) Bildung und Erziehung zugeordnet > werden, gilt das bei Erwachsenen nicht, wenn der > Freizeitanteil die Veranstaltung prägt. > > 2) Wenn einzelne Teilnehmer sich den > Freizeitbeitrag nicht leisten können, versuchen > wir dies von der Gemeinde zu übernehmen. Fallen > diese Beiträge unter die mildtätige Förderung? > > # Da gibt es verschiedene Meinungen. Hier ist > evtl. zu unterscheiden zwischen einer > Preistaffelung für verschiedene Zielgruppen und > einem ausdrücklichen Preisnachlass. Ich würde das > Thema dem Finanzamt gegenüber einfach nicht aufs > Tableau bringen. > > 2a) Für Erwachsene gehe ich davon aus, dass die > Nachweise gemäß § 53 AO im Falle eines > vergünstigten Beitrags dokumentiert werden > müssen. > > # Bei Mildtätigkeit, ja. > > 2b) Müssen für vergünstigte/ komplette > Beitragsübernahmen von Kindern/Jugendlichen auch > die gleichen Nachweise gemäß § 53 AO dokumentiert > werden? > > # Das hinge von der o.g. Differenzierung ab.
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