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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ausgabenzuordnung Zweckbetrieb
von: opm ()
Datum: 10.11.2023

Ich dachte bisher, Klarheit über die Zuordnung von Projektausgaben zum Zweckbetrieb zu haben. Einnahmen erzielen wir im Zwecbetrieb nur sehr gering durch Teilnahmebeiträge. Wir sind fast ausschließlich durch Zuwendungen im idellen Bereich finanziert.

Allerdings habe ich 2 widersprechende Meinungen von 2 Steuerberatern gehört:

a) In die Ausgaben des Zweckbetriebs gehören alle Projektausgaben zur Erreichung ds gemeinnützigen Satzungszweks, unabhängig davon ob im ZB Einnahmen erzielt werden oder nicht. Das Finanzamt liest darin u.a. die Tätigkeiten im Satzungbereich ab. In den ideellen Bereich gehören nur Ausgaben die der allgemeinen Vereinsverwaltung, Beiträge, Personal und Mitgliederplege zuzurechnen sind. Bei uns (Förderung der Wissenschaft) fallen damit alle inhaltlichen und Projekttätigkeiten.

b) Die Ausgaben folgen in ihrer Kausalität dem Entstehen nach der Erzielung von Einnahmen. Ausgaben im Zweckbetrieb (egal welcher Art) werden nur nach den zu erzielenden Einnahmen zugeordnet. In unserem Fall lediglich die (anteiligen) Ausgaben für Veranstaltungen, bei denen wir auch Teilnahmebeiräge einnehmen.

Als sonstiger Zweckbetrieb sind wir nicht ertrgssetuerpflichtig. Spielt es somit überhaupt eine Rolle, da alles im Satzungsbereich liegt. Die Umsatzsteuerzuordnung spielt erstmal keine Rolle da wir Ust-kleinunternehmer sind.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Logik der Ausgabenzuordnung klären könnten.

mfG

Re: Ausgabenzuordnung Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 12.11.2023

In die Ausgaben des Zweckbetriebs gehören alle Projektausgaben zur Erreichung ds gemeinnützigen Satzungszweks, unabhängig davon ob im ZB Einnahmen erzielt werden oder nicht.

# Das ist falsch. Der Zweckbetrieb umfasst die wirtschaftlichen (!) zweckbezogenen Tätigkeiten, der ideelle Bereich die nichtwirtschaftlichen. Es geht also nicht nur um den Zweck, sondern auch um den "Betrieb"
Bei der Zuordnung der Kosten geht es nach dem Verursachungsprinzip.

b) Die Ausgaben folgen in ihrer Kausalität dem Entstehen nach der Erzielung von Einnahmen. Ausgaben im Zweckbetrieb (egal welcher Art) werden nur nach den zu erzielenden Einnahmen zugeordnet. In unserem Fall lediglich die (anteiligen) Ausgaben für Veranstaltungen, bei denen wir auch Teilnahmebeiräge einnehmen.

# Genauso ist es!

Re: Ausgabenzuordnung Zweckbetrieb
von: opm ()
Datum: 13.11.2023

Vielen Dank Herr Pfeffer für die schnelle und deutliche Antwort. Das war auch meine Einschätzung.

Nach Aussagen des Steuerberaters, ist die Variante a) eine nicht ganz logische aber häufige Praxis der Finanzämter und vieler Vereine um soziales Vereinsleben und Satzungsverfolgung deutlicher zu trennen. Ich habe bisher über Variante a) gebucht. Würden sie empfehlen, das komplett zu korrigieren? Da es sich hauptsächlich um die Ausgaben dreht, ist es ja steuerlich unschädlich (weder für USt noch KSt).

Sobald wir USt-pflichtig werden, ist es jedoch mit Variante a) viel komplizierter den ZB nochmal nach Umsatzsteuer/VSt-abzugsberechtigung zu trennen.

mit Besten Grüßen

Re: Ausgabenzuordnung Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 13.11.2023

Solange der Verein nicht umsatzsteuerpflichtig ist, spielt die Trennung von Zweckbetrieb und ideellem Bereich keine große Rolle. Ich würde das dann erst für die künftigen Jahre ändern.