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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In die Ausgaben des Zweckbetriebs gehören alle > Projektausgaben zur Erreichung ds gemeinnützigen > Satzungszweks, unabhängig davon ob im ZB Einnahmen > erzielt werden oder nicht. > > # Das ist falsch. Der Zweckbetrieb umfasst die > wirtschaftlichen (!) zweckbezogenen Tätigkeiten, > der ideelle Bereich die nichtwirtschaftlichen. Es > geht also nicht nur um den Zweck, sondern auch um > den "Betrieb" > Bei der Zuordnung der Kosten geht es nach dem > Verursachungsprinzip. > > b) Die Ausgaben folgen in ihrer Kausalität dem > Entstehen nach der Erzielung von Einnahmen. > Ausgaben im Zweckbetrieb (egal welcher Art) werden > nur nach den zu erzielenden Einnahmen zugeordnet. > In unserem Fall lediglich die (anteiligen) > Ausgaben für Veranstaltungen, bei denen wir auch > Teilnahmebeiräge einnehmen. > > # Genauso ist es!
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