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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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opm schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich dachte bisher, Klarheit über die Zuordnung von > Projektausgaben zum Zweckbetrieb zu haben. > Einnahmen erzielen wir im Zwecbetrieb nur sehr > gering durch Teilnahmebeiträge. Wir sind fast > ausschließlich durch Zuwendungen im idellen > Bereich finanziert. > > Allerdings habe ich 2 widersprechende Meinungen > von 2 Steuerberatern gehört: > > a) In die Ausgaben des Zweckbetriebs gehören alle > Projektausgaben zur Erreichung ds gemeinnützigen > Satzungszweks, unabhängig davon ob im ZB Einnahmen > erzielt werden oder nicht. Das Finanzamt liest > darin u.a. die Tätigkeiten im Satzungbereich ab. > In den ideellen Bereich gehören nur Ausgaben die > der allgemeinen Vereinsverwaltung, Beiträge, > Personal und Mitgliederplege zuzurechnen sind. Bei > uns (Förderung der Wissenschaft) fallen damit alle > inhaltlichen und Projekttätigkeiten. > > b) Die Ausgaben folgen in ihrer Kausalität dem > Entstehen nach der Erzielung von Einnahmen. > Ausgaben im Zweckbetrieb (egal welcher Art) werden > nur nach den zu erzielenden Einnahmen zugeordnet. > In unserem Fall lediglich die (anteiligen) > Ausgaben für Veranstaltungen, bei denen wir auch > Teilnahmebeiräge einnehmen. > > Als sonstiger Zweckbetrieb sind wir nicht > ertrgssetuerpflichtig. Spielt es somit überhaupt > eine Rolle, da alles im Satzungsbereich liegt. Die > Umsatzsteuerzuordnung spielt erstmal keine Rolle > da wir Ust-kleinunternehmer sind. > > Ich würde mich freuen, wenn Sie die Logik der > Ausgabenzuordnung klären könnten. > > mfG
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