Ausgabenzuordnung Zweckbetrieb
von: opm ()
Datum: 10.11.2023
Ich dachte bisher, Klarheit über die Zuordnung von Projektausgaben zum Zweckbetrieb zu haben. Einnahmen erzielen wir im Zwecbetrieb nur sehr gering durch Teilnahmebeiträge. Wir sind fast ausschließlich durch Zuwendungen im idellen Bereich finanziert.
Allerdings habe ich 2 widersprechende Meinungen von 2 Steuerberatern gehört:
a) In die Ausgaben des Zweckbetriebs gehören alle Projektausgaben zur Erreichung ds gemeinnützigen Satzungszweks, unabhängig davon ob im ZB Einnahmen erzielt werden oder nicht. Das Finanzamt liest darin u.a. die Tätigkeiten im Satzungbereich ab. In den ideellen Bereich gehören nur Ausgaben die der allgemeinen Vereinsverwaltung, Beiträge, Personal und Mitgliederplege zuzurechnen sind. Bei uns (Förderung der Wissenschaft) fallen damit alle inhaltlichen und Projekttätigkeiten.
b) Die Ausgaben folgen in ihrer Kausalität dem Entstehen nach der Erzielung von Einnahmen. Ausgaben im Zweckbetrieb (egal welcher Art) werden nur nach den zu erzielenden Einnahmen zugeordnet. In unserem Fall lediglich die (anteiligen) Ausgaben für Veranstaltungen, bei denen wir auch Teilnahmebeiräge einnehmen.
Als sonstiger Zweckbetrieb sind wir nicht ertrgssetuerpflichtig. Spielt es somit überhaupt eine Rolle, da alles im Satzungsbereich liegt. Die Umsatzsteuerzuordnung spielt erstmal keine Rolle da wir Ust-kleinunternehmer sind.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die Logik der Ausgabenzuordnung klären könnten.
mfG