Re: Ausgaben beim nicht gemeinnützigen Verein
von: Cariño ()
Datum: 04.04.2020
> der Verein zahlt die Startgelder für die Spieler,
> sie werden nicht von den Spielern an den Verein
> zurückbezahlt (diese Einnahme wäre dann
> umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG, wenn ich
> das richtig verstehe). In welchen Bereich gehören
> diese Ausgaben des Vereins der noch nicht
> gemeinnützig ist und deswegen keinen Zweckbetrieb
> hat?
>
> # Das sind dann Ausgaben des ideellen Bereichs
Der Steuerberater der den letzten Abschluss gemacht hat, hat das in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gebucht. Das macht aber wenig Sinn wenn man sich die Definition ..
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
und die die Erklärung..
Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs müssen sämtliche in § 14 AO aufgeführten Merkmale erfüllt sein. Selbständigkeit bedeutet die sachliche Selbständigkeit, d.h., die Betätigung hebt sich von der Gesamtbetätigung des Vereins ab und bildet keine Einheit.
ansieht.
Jetzt frage ich mich warum die Ausgaben die der Verein für Vereinstrikots für die Spieler hat in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen (die Frage wurde weiter oben im Thread beantwortet). In diesem Fall wird doch das Merkmal der Selbständigkeit nicht erfüllt.
um sicher zu gehen, weil ich meinen ersten Beitrag editiert habe: Es handelt sich um einen Dartverein der durch die Ligaspiele Einnahmen in Form von Einwurf in die Dartautomaten durch die Spieler hat.