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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Cariño schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > > > # Bei den Startgeldern hier liegt eine > > Gegenleistung vor. Das fällt also in den > > Zweckbetrieb. Sie sind aber nach § 4 Nr. 22a > UStG > > umsatzsteuerfrei. > > Mitgliedsbeiträge fallen in den ideellen > Bereich. > > der Verein zahlt die Startgelder für die Spieler, > sie werden nicht von den Spielern an den Verein > zurückbezahlt (diese Einnahme wäre dann > umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG, wenn ich > das richtig verstehe). In welchen Bereich gehören > diese Ausgaben des Vereins der noch nicht > gemeinnützig ist und deswegen keinen Zweckbetrieb > hat? > > > > # Das wären dann Ausgaben des Sportbetriebs. > Wenn > > mit den Veranstaltungen keine Einnahmen erzielt > > werden, fällt das in den ideellen Bereich. > > Das Turnier wurde von einem anderen Verein > veranstaltet.
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