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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Cariño schrieb: ------------------------------------------------------- > > der Verein zahlt die Startgelder für die > Spieler, > > sie werden nicht von den Spielern an den Verein > > zurückbezahlt (diese Einnahme wäre dann > > umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG, wenn > ich > > das richtig verstehe). In welchen Bereich > gehören > > diese Ausgaben des Vereins der noch nicht > > gemeinnützig ist und deswegen keinen > Zweckbetrieb > > hat? > > > > # Das sind dann Ausgaben des ideellen Bereichs > > Der Steuerberater der den letzten Abschluss > gemacht hat, hat das in den wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb gebucht. Das macht aber wenig > Sinn wenn man sich die Definition .. > > Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine > selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die > Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile > erzielt werden und die über den Rahmen einer > Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, > Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. > > und die die Erklärung.. > > Für die Annahme eines wirtschaftlichen > Geschäftsbetriebs müssen sämtliche in § 14 AO > aufgeführten Merkmale erfüllt sein. > Selbständigkeit bedeutet die sachliche > Selbständigkeit, d.h., die Betätigung hebt sich > von der Gesamtbetätigung des Vereins ab und bildet > keine Einheit. > > ansieht. > > Jetzt frage ich mich warum die Ausgaben die der > Verein für Vereinstrikots für die Spieler hat in > den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen (die > Frage wurde weiter oben im Thread beantwortet). In > diesem Fall wird doch das Merkmal der > Selbständigkeit nicht erfüllt. > > um sicher zu gehen, weil ich meinen ersten Beitrag > editiert habe: Es handelt sich um einen Dartverein > der durch die Ligaspiele Einnahmen in Form von > Einwurf in die Dartautomaten durch die Spieler > hat.
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