Re: Gesellige Veranstaltungen
von: Thorsten ()
Datum: 23.08.2019
Sorry fürs Penetrieren.
Aber dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Wenn ich im st. WB z.B. bei uns durch Orden und sonstigen Verkauf sowie durch das Festheft (Werbung) jährlich einen Gewinn von ca. 5.000€ erziele, dann könnte ich einen Vereinsausflug machen, der z.B. 2.000€ kostet und ich würde von den Teilnehmern gar nichts verlange, also quasi im st. WB 2000€ Ausgaben buchen. Von <> Mitgliedern würde ich aber den Betrag X€ per Rechnung (19 %USt) erlangen. Dann wäre das alles OK? Keine Problem mit Gemeinnützigkeit etc. WEil der st. WB insg. noch im Plus ist?
Bildlich gesprochen habe ich drei "Geldsäcke" Geld im ideellen Bereich, Im Zweckbetrieb und im st. WB.
Was ich nicht darf, ist ein - im st. WB mit Gelder der anderen beiden auszugleichen (Außer im Rahmen er Annehmlichkeiten).
Die Sätze wie "Zuwendungen gemeinnütziger Vereine an ihre Mitglieder, die ohne Gegenleistungen erfolgen, kollidieren generell mit dem Grundsatz der Selbstlosigkeit." würden hier nicht ziehen?
Weil auch wenn ich den Ausflug im st. WB buche, erhalten die Mitglieder am Ende ja doch eine "Zuwendung" nämlich den kostenfreien Ausflug.
Weil der Ausflug aber mit Mittel aus dem st. WB gestämmt wird, geht das?