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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Thorsten schrieb: ------------------------------------------------------- > Immer wieder stehe ich vor der Entscheidung, wo > ich Aufwendungen für eine "Gesellige > Veranstaltung" buchen darf. > Dabei geht es jetzt erst mal nicht um die Thematik > "Annehmlichkeiten" inkl. deren Grenzbeträge. > Sondern in welche Bereich buche ich es. Nehme wir > einmal die Weihnachtsfeier. Bei uns ist es so, > dass dort keine Einnahmen generiert werden und wir > auch nicht die Bewirtung übernehmen. Das zahlt > jeder selber. Dennoch kostet eine solche Feier > etwas. z.B. Jemand der auf der Orgel Musik spielt, > Kekse auf dem Tisch, Kleine Geschenke für die > anwesenden Kinder (die keine Mitglieder sind)... > Würden diese "Ausgaben" auch zu den "Zuwendungen" > gehören? Müsste ich also dem Grunde bei der Feier > eine Liste führen und gucken welches Mitglied > anwesend ist. Dann alle Kosten der Feier durch die > anwesenden Teilen und den Betrag als > "Annehmlichkeiten" bei dem Mitglied vermerken? > Kann ich mir nicht vorstellen. > Also ich habe bei dem Thema irgendwie > Verständnisschwiergkeiten. Gleiches Thema ist, > wenn wir eine Sommerausflug mit den Mitglieder > machen. > > Man kann ja unmöglich die Kosten einer > Veranstaltung rein mit der > Annehmlichkeitspauschale abdecken. > Entweder hat der Verein dann in der Veranstaltung > einen Verlust (was ich aber als gem. Verein nicht > darf = Nach den Voraussetzungen des > Gemeinnützigkeitsrechts dürfen Mittel des Vereins > nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.) > Oder ich muss die Differenz von den Teilnehmern > bezahlen lassen. > Dann bin ich aber bei einer Veranstaltung mit > Einnahmen und dann direkt wieder im WB
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