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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Thorsten schrieb: ------------------------------------------------------- > Sorry fürs Penetrieren. > Aber dann verstehe ich die Welt nicht mehr. > Wenn ich im st. WB z.B. bei uns durch Orden und > sonstigen Verkauf sowie durch das Festheft > (Werbung) jährlich einen Gewinn von ca. 5.000€ > erziele, dann könnte ich einen Vereinsausflug > machen, der z.B. 2.000€ kostet und ich würde von > den Teilnehmern gar nichts verlange, also quasi im > st. WB 2000€ Ausgaben buchen. Von <> Mitgliedern > würde ich aber den Betrag X€ per Rechnung (19 > %USt) erlangen. Dann wäre das alles OK? Keine > Problem mit Gemeinnützigkeit etc. WEil der st. WB > insg. noch im Plus ist? > > Bildlich gesprochen habe ich drei "Geldsäcke" Geld > im ideellen Bereich, Im Zweckbetrieb und im st. > WB. > Was ich nicht darf, ist ein - im st. WB mit Gelder > der anderen beiden auszugleichen (Außer im Rahmen > er Annehmlichkeiten). > Die Sätze wie "Zuwendungen gemeinnütziger Vereine > an ihre Mitglieder, die ohne Gegenleistungen > erfolgen, kollidieren generell mit dem Grundsatz > der Selbstlosigkeit." würden hier nicht ziehen? > Weil auch wenn ich den Ausflug im st. WB buche, > erhalten die Mitglieder am Ende ja doch eine > "Zuwendung" nämlich den kostenfreien Ausflug. > > Weil der Ausflug aber mit Mittel aus dem st. WB > gestämmt wird, geht das?
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