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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuordnung und Umsatzsteuer
von: Swen ()
Datum: 05.09.2023

Moin,

wir sind ein Kunst- und Kulturverein.
In unseren Räumlichkeiten finden regelmäßig Kunstkurse und Workshops von Referenten statt, die auf eigene Rechnung arbeiten. Von den anfallenden Kursgebühren bekommt der Verein nur einen Teil als Einnahme.
Die Referenten machen das "langfristig", also fast jede Woche.

Bei der Verbuchung diesen Erträgen gibt es nun komplett unterschiedliche Meinungen.

1.: wirtschaftlicher Betrieb, nur unser Teil der Einnahme wird mit 19% versteuert.
2. Zweckbetrieb mit 7% USt aber dafür die gesamten Kursgebühren, der Anteil für die Referenten sind die Betriebsausgaben.
3. Vermögensverwaltung: Vermietung mit 0% USt,

Verträge mit den Referenten existieren natürlich nicht.
Ein Teil der Referenten sind auch Vereinsmitglieder.

Unsere bisherige steuerliche Beratung (von der wir uns im Streit wegen anderen Dingen getrennt haben) hat, wie wir jetzt gesehen haben, immer die erste Variante genutzt. Ich selbst tendiere eher zu Variante 2.



Danke

Swen

Re: Zuordnung und Umsatzsteuer
von: pfeffer ()
Datum: 05.09.2023

Wenn die Referenten auf eigene Rechnung arbeiten, ist das kein Zweckbetrieb. Es handelt sich letztlich um Raumüberlassung und damit verbundene Leistungen. Das fällt in den steuerpflichtigen Bereich.
Bei der Umsatzsteuer stellt sich die Frage nach der Art der Leistungen: Miete wäre umsatzsteuerfrei. Ein Art Provision als sonstige Leistung umsatzsteuerpflichtig.