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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Swen schrieb: ------------------------------------------------------- > Moin, > > wir sind ein Kunst- und Kulturverein. > In unseren Räumlichkeiten finden regelmäßig > Kunstkurse und Workshops von Referenten statt, die > auf eigene Rechnung arbeiten. Von den anfallenden > Kursgebühren bekommt der Verein nur einen Teil als > Einnahme. > Die Referenten machen das "langfristig", also fast > jede Woche. > > Bei der Verbuchung diesen Erträgen gibt es nun > komplett unterschiedliche Meinungen. > > 1.: wirtschaftlicher Betrieb, nur unser Teil der > Einnahme wird mit 19% versteuert. > 2. Zweckbetrieb mit 7% USt aber dafür die gesamten > Kursgebühren, der Anteil für die Referenten sind > die Betriebsausgaben. > 3. Vermögensverwaltung: Vermietung mit 0% USt, > > Verträge mit den Referenten existieren natürlich > nicht. > Ein Teil der Referenten sind auch > Vereinsmitglieder. > > Unsere bisherige steuerliche Beratung (von der wir > uns im Streit wegen anderen Dingen getrennt haben) > hat, wie wir jetzt gesehen haben, immer die erste > Variante genutzt. Ich selbst tendiere eher zu > Variante 2. > > > > Danke > > Swen
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