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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Referenten auf eigene Rechnung arbeiten, > ist das kein Zweckbetrieb. Es handelt sich > letztlich um Raumüberlassung und damit verbundene > Leistungen. Das fällt in den steuerpflichtigen > Bereich. > Bei der Umsatzsteuer stellt sich die Frage nach > der Art der Leistungen: Miete wäre > umsatzsteuerfrei. Ein Art Provision als sonstige > Leistung umsatzsteuerpflichtig.
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