Zuordnung und Umsatzsteuer
von: Swen ()
Datum: 05.09.2023
Moin,
wir sind ein Kunst- und Kulturverein.
In unseren Räumlichkeiten finden regelmäßig Kunstkurse und Workshops von Referenten statt, die auf eigene Rechnung arbeiten. Von den anfallenden Kursgebühren bekommt der Verein nur einen Teil als Einnahme.
Die Referenten machen das "langfristig", also fast jede Woche.
Bei der Verbuchung diesen Erträgen gibt es nun komplett unterschiedliche Meinungen.
1.: wirtschaftlicher Betrieb, nur unser Teil der Einnahme wird mit 19% versteuert.
2. Zweckbetrieb mit 7% USt aber dafür die gesamten Kursgebühren, der Anteil für die Referenten sind die Betriebsausgaben.
3. Vermögensverwaltung: Vermietung mit 0% USt,
Verträge mit den Referenten existieren natürlich nicht.
Ein Teil der Referenten sind auch Vereinsmitglieder.
Unsere bisherige steuerliche Beratung (von der wir uns im Streit wegen anderen Dingen getrennt haben) hat, wie wir jetzt gesehen haben, immer die erste Variante genutzt. Ich selbst tendiere eher zu Variante 2.
Danke
Swen