Ausgaben einteilen: Ideeler Bereich oder Zweckbetrieb
von: benny ()
Datum: 02.08.2023
Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit der Förderung u.a. von Kultur und Religion. Wir führen regelmässig Musicals, d.h. kulturelle Veranstaltungen durch. Wir verlangen dafür keine Eintrittsgelder, erbeten aber Spenden. Daneben erhalten wir Sponsoringgelder (Anzeige im kostenlosen Programmheft zur Veranstaltung).
Ich finde die Unterscheidung der Ausgaben nach Ideelen Bereich bzw. Zweckbetrieb wahnsinnig schwierig. Selbst im Internet finde ich keine adäquate Definition, die klar erkennen lässt, welche Ausgaben in welchen Bereich gehören. In einem Fachbuch ist die Rede von "Seele des Vereins" (für ideelen Bereich) und "Herz des Vereins" (für Zweckbetrieb)...
In welchen Bereich gehören nachfolgende genannte Ausgaben:
- Brandschutzunterweisung am Veranstaltungsort für die Schauspieler des Musicals
- Pavillon aus dem Baumarkt, für die Kulisse eines Fotoshootings, dessen Bilder für die Einladungsflyer der Veranstaltungen verwendet werden
- Gaderobenständer für die Requisiten der Schauspieler
Ich gehe davon aus, dass, wenn wir Eintrittsgelder verlangen würden, alle diese Ausgaben zum Zweckbetrieb gehören würden, oder? Da wir keine Eintrittsgelder verlangen, gehört es zum ideelen Bereich. Ist das korrekt? Welche Relevanz spielen die Sponsoringgelder für die Einteilung (ideeler Bereich oder Zweckbetrieb?)
Vielen Dank für die Hilfe!
Edited 3 time(s). Last edit at 03.08.2023 by benny.