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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich finde die Unterscheidung der Ausgaben nach > Ideelen Bereich bzw. Zweckbetrieb wahnsinnig > schwierig. > > # Das Problem beruht meist auf einem Denkfehler. > Es gilt: > - nichtwirtschaftliche zweckbezogene Tätigkeiten = > ideeller Bereich > - wirtschaftliche zweckbezogene Tätigkeiten = > Zweckbetrieb > - wirtschaftliche nicht zweckbezogene Tätigkeiten > = steuerpflichtiger wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb > > Wenn sie mit den Veranstaltungen keine Einnahmen > erzielen, ist das nichtwirtschaftlich. Also fallen > alle Kosten in den ideellen Bereich. > > Ich gehe davon aus, dass, wenn wir Eintrittsgelder > verlangen würden, alle diese Ausgaben zum > Zweckbetrieb gehören würden, oder? > # Ganz richtig, weil das sind wirtschaftliche > zweckgebezogene Einnahmen.
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