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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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benny schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit der > Förderung u.a. von Kultur und Religion. Wir führen > regelmässig Musicals, d.h. kulturelle > Veranstaltungen durch. Wir verlangen dafür keine > Eintrittsgelder, erbeten aber Spenden. Daneben > erhalten wir Sponsoringgelder (Anzeige im > kostenlosen Programmheft zur Veranstaltung). > > Ich finde die Unterscheidung der Ausgaben nach > Ideelen Bereich bzw. Zweckbetrieb wahnsinnig > schwierig. Selbst im Internet finde ich keine > adäquate Definition, die klar erkennen lässt, > welche Ausgaben in welchen Bereich gehören. In > einem Fachbuch ist die Rede von "Seele des > Vereins" (für ideelen Bereich) und "Herz des > Vereins" (für Zweckbetrieb)... > > In welchen Bereich gehören nachfolgende genannte > Ausgaben: > - Brandschutzunterweisung am Veranstaltungsort für > die Schauspieler des Musicals > - Pavillon aus dem Baumarkt, für die Kulisse eines > Fotoshootings, dessen Bilder für die > Einladungsflyer der Veranstaltungen verwendet > werden > - Gaderobenständer für die Requisiten der > Schauspieler > > Ich gehe davon aus, dass, wenn wir Eintrittsgelder > verlangen würden, alle diese Ausgaben zum > Zweckbetrieb gehören würden, oder? Da wir keine > Eintrittsgelder verlangen, gehört es zum ideelen > Bereich. Ist das korrekt? Welche Relevanz spielen > die Sponsoringgelder für die Einteilung (ideeler > Bereich oder Zweckbetrieb?) > > Vielen Dank für die Hilfe!
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