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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ausgaben einteilen: Ideeler Bereich oder Zweckbetrieb
von: benny ()
Datum: 02.08.2023

Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit der Förderung u.a. von Kultur und Religion. Wir führen regelmässig Musicals, d.h. kulturelle Veranstaltungen durch. Wir verlangen dafür keine Eintrittsgelder, erbeten aber Spenden. Daneben erhalten wir Sponsoringgelder (Anzeige im kostenlosen Programmheft zur Veranstaltung).

Ich finde die Unterscheidung der Ausgaben nach Ideelen Bereich bzw. Zweckbetrieb wahnsinnig schwierig. Selbst im Internet finde ich keine adäquate Definition, die klar erkennen lässt, welche Ausgaben in welchen Bereich gehören. In einem Fachbuch ist die Rede von "Seele des Vereins" (für ideelen Bereich) und "Herz des Vereins" (für Zweckbetrieb)...

In welchen Bereich gehören nachfolgende genannte Ausgaben:
- Brandschutzunterweisung am Veranstaltungsort für die Schauspieler des Musicals
- Pavillon aus dem Baumarkt, für die Kulisse eines Fotoshootings, dessen Bilder für die Einladungsflyer der Veranstaltungen verwendet werden
- Gaderobenständer für die Requisiten der Schauspieler

Ich gehe davon aus, dass, wenn wir Eintrittsgelder verlangen würden, alle diese Ausgaben zum Zweckbetrieb gehören würden, oder? Da wir keine Eintrittsgelder verlangen, gehört es zum ideelen Bereich. Ist das korrekt? Welche Relevanz spielen die Sponsoringgelder für die Einteilung (ideeler Bereich oder Zweckbetrieb?)

Vielen Dank für die Hilfe!



Edited 3 time(s). Last edit at 03.08.2023 by benny.

Re: Ausgaben einteilen: Ideeler Bereich oder Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 03.08.2023

Ich finde die Unterscheidung der Ausgaben nach Ideelen Bereich bzw. Zweckbetrieb wahnsinnig schwierig.

# Das Problem beruht meist auf einem Denkfehler. Es gilt:
- nichtwirtschaftliche zweckbezogene Tätigkeiten = ideeller Bereich
- wirtschaftliche zweckbezogene Tätigkeiten = Zweckbetrieb
- wirtschaftliche nicht zweckbezogene Tätigkeiten = steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Wenn sie mit den Veranstaltungen keine Einnahmen erzielen, ist das nichtwirtschaftlich. Also fallen alle Kosten in den ideellen Bereich.

Ich gehe davon aus, dass, wenn wir Eintrittsgelder verlangen würden, alle diese Ausgaben zum Zweckbetrieb gehören würden, oder?
# Ganz richtig, weil das sind wirtschaftliche zweckgebezogene Einnahmen.

Re: Ausgaben einteilen: Ideeler Bereich oder Zweckbetrieb
von: benny ()
Datum: 03.08.2023

Ich danke Ihnen vielmals.

Ändern die Sponsoringeinnahmen (Werbeanzeige im Programmheft) etwas an der Einteilung? Nein, oder?

Re: Ausgaben einteilen: Ideeler Bereich oder Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 04.08.2023

Die Anzeige wird getrennt behandelt, d.h. die Einnahmen daraus und die anteiligen Kosten (Seitenzahl) für Herstellung und Vertrieb des Hefts fallen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Bereich.