Re: Umsatzsteuer bei durchgereichter Gebühr
von: pebabu ()
Datum: 09.07.2023
pfeffer schrieb:
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> Was ich nicht verstehe ist, warum die Fluggebühren
> bei Schulflügen mit 0 % und bei Nichtschulflügen
> mit 7 % USt. versteuert werden. Die einzige
> Befreiungsregelung, die hier greift, wäre ja die
> nach § 4 Nr. 22b UStG und hieraus ist diese
> Unterscheidung nicht abzuleiten.
Das ist in Luftsportvereinen übliche Praxis - siehe den Link, den ich per E-Mail geschickt habe.
Bei einer USt.-Prüfung durch das FA wurde 2003 wurde diese Unterscheidung auch bestätigt. Allerdings wurde damals festgelegt, dass wir die VSt. für die Ausgaben für die Flugzeuge im Zweckbetrrieb nur im Verhältnis der mit 0% und mit 7% versteuerten Einnahmen im Zweckbetrieb zurück bekommen können :(