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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer bei durchgereichter Gebühr
von: pebabu ()
Datum: 08.07.2023

Hallo zusammen,
unser gemeinnütziger Flugsportverein bezahlt für die Landungen der Vereinsflugzeuge an den Flugplatzbetreiber Landegebühren mit 19 % USt. Die Fluggebühren-Abrechnung an die Mitglieder erfolgt mit 0 % VSt. bei Schulflügen und mit 7 % VSt. bei Nichtschulflügen. In den Fluggebührenrechnungen steht die Landegebühr als seperater Posten ebenfalls mit 0% bzw. mit 7% VSt. Der Bruttopreis ist der gleiche, wie auf der Rechnung des Flugplatzbetreibers.
Ist diese Vorgehensweise ok oder müssen wir sie ändern?
Schon mal vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Schöne Grüße
Peter

Re: Umsatzsteuer bei durchgereichter Gebühr
von: pfeffer ()
Datum: 08.07.2023

Die Landegebühren müssten in jedem Fall genauso bsteuert werden, wie die Fluggebühren.
Was ich nicht verstehe ist, warum die Fluggebühren bei Schulflügen mit 0 % und bei Nichtschulflügen mit 7 % USt. versteuert werden. Die einzige Befreiungsregelung, die hier greift, wäre ja die nach § 4 Nr. 22b UStG und hieraus ist diese Unterscheidung nicht abzuleiten.

Re: Umsatzsteuer bei durchgereichter Gebühr
von: pebabu ()
Datum: 09.07.2023

pfeffer schrieb:
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> Was ich nicht verstehe ist, warum die Fluggebühren
> bei Schulflügen mit 0 % und bei Nichtschulflügen
> mit 7 % USt. versteuert werden. Die einzige
> Befreiungsregelung, die hier greift, wäre ja die
> nach § 4 Nr. 22b UStG und hieraus ist diese
> Unterscheidung nicht abzuleiten.

Das ist in Luftsportvereinen übliche Praxis - siehe den Link, den ich per E-Mail geschickt habe.
Bei einer USt.-Prüfung durch das FA wurde 2003 wurde diese Unterscheidung auch bestätigt. Allerdings wurde damals festgelegt, dass wir die VSt. für die Ausgaben für die Flugzeuge im Zweckbetrrieb nur im Verhältnis der mit 0% und mit 7% versteuerten Einnahmen im Zweckbetrieb zurück bekommen können :(

Re: Umsatzsteuer bei durchgereichter Gebühr
von: pfeffer ()
Datum: 09.07.2023

Allerdings wurde damals festgelegt, dass wir die VSt. für die Ausgaben für die Flugzeuge im Zweckbetrrieb nur im Verhältnis der mit 0% und mit 7% versteuerten Einnahmen im Zweckbetrieb zurück bekommen können :(

# Das versteht sich von selbst.

Re: Umsatzsteuer bei durchgereichter Gebühr
von: pebabu ()
Datum: 10.07.2023

Um sicher zu gehen, nochmal die Frage: die "durchgereichte" Landegebühr muss nicht mit 19% Mehrwertsteuer weitergereicht werden, sondern mit dem Steuersatz der Fluggebühr des zugehörigen Fluges - also 0% bzw. 7%?
Die Frage ist durch den Wechsel auf ein anderes Abrechnungssystem entstanden. Früher waren die Gebührenrechnungen nicht so detailiert. Die Landegebühr war da kein extra Posten, sondern im Posten "Fluggebühren Flugzeug xy" enthalten.

Re: Umsatzsteuer bei durchgereichter Gebühr
von: pfeffer ()
Datum: 10.07.2023

Genau die Landegebühr wäre m.E. genauso zu versteuern wie die Fluggebühr.