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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Landegebühren müssten in jedem Fall genauso > bsteuert werden, wie die Fluggebühren. > Was ich nicht verstehe ist, warum die Fluggebühren > bei Schulflügen mit 0 % und bei Nichtschulflügen > mit 7 % USt. versteuert werden. Die einzige > Befreiungsregelung, die hier greift, wäre ja die > nach § 4 Nr. 22b UStG und hieraus ist diese > Unterscheidung nicht abzuleiten.
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