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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pebabu schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Was ich nicht verstehe ist, warum die > Fluggebühren > > bei Schulflügen mit 0 % und bei > Nichtschulflügen > > mit 7 % USt. versteuert werden. Die einzige > > Befreiungsregelung, die hier greift, wäre ja > die > > nach § 4 Nr. 22b UStG und hieraus ist diese > > Unterscheidung nicht abzuleiten. > > Das ist in Luftsportvereinen übliche Praxis - > siehe den Link, den ich per E-Mail geschickt > habe. > Bei einer USt.-Prüfung durch das FA wurde 2003 > wurde diese Unterscheidung auch bestätigt. > Allerdings wurde damals festgelegt, dass wir die > VSt. für die Ausgaben für die Flugzeuge im > Zweckbetrrieb nur im Verhältnis der mit 0% und mit > 7% versteuerten Einnahmen im Zweckbetrieb zurück > bekommen können :(
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