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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
reduzierter Eintrittspreis Nichtmitglieder Vereinsfest
von: Jessica Hartmann ()
Datum: 04.07.2023

Hallo.
Wir planen zum 5. Jubiläum ein Vereinsfest zu veranstalten. Laut Angebotskalkulation haben wir recht hohe Kosten pro Person, die sich hauptsächlich aus den individuellen Kosten für Essen und Eintritt in den Zoo (dort feiern wir) zusammensetzen.
Wir möchten den Eintrittspreis zum Fest für die Mitglieder mit einem Zuschuss im Rahmen der Möglichkeit für Annehmlichkeiten senken, jedoch bleibt der Preis für die Eltern sehr hoch, sodass wir befürchten, dass die Eltern sich das nicht leisten können oder wollen.

Gibt es die Möglichkeit, eine Mischkalkulation zu nutzen, um den Preis bei den Kindern etwas anzuheben und dafür bei den Eltern zu reduzieren oder würden wir damit einen Zuschuss an Nichtmitglieder zahlen und die Gemeinnützigkeit gefährden? Wie sieht es aus, wenn wir uns mit der Mischkalkulation "verkalkulieren" und am Ende mit einem Minus rausgehen (z.B. weil Mitglieder wegen des geringeren Preises für die Eltern auch noch Geschwister, Oma, Opa... mitbringen)? Würde das die Gemeinnützigkeit gefährden?

Bestünde denn die Möglichkeit, das Fest komplett durch den Verein zu finanzieren, auch wenn Nichtmitglieder dabei Kosten verursachen?

Vielen Dank für Ihre Mühe. :-)

Re: reduzierter Eintrittspreis Nichtmitglieder Vereinsfest
von: pfeffer ()
Datum: 05.07.2023

Zunächst wäre die Frage, ob sich die Leistung an die Kinder mit den Satzungszwecken deckt.

Wenn nicht, muss die Annehmlichkeitengrenze beachtet werden. Gesellige Veranstaltungen dürfen darüber hinaus nicht aus zweckgebundenen Mitteln bezahlt werden.
Da das Finanzamt aber nicht prüfen kann, inwieweit Nichtmitglieder begünstigt wurden, wird es genügen, wenn der Gesamtzuschuss nicht höher ist, also die Annehmlichkeitengrenze das hergibt.

Re: reduzierter Eintrittspreis Nichtmitglieder Vereinsfest
von: Jessica Hartmann ()
Datum: 05.07.2023

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Feier ist nicht über den Satzungszweck gedeckt. Also kann ich davon ausgehen, dass ich sämtliche Einnahmen und Ausgaben daraus in den wirtsch. Geschäftsbetrieb buchen muss, richtig? Wir haben in 2022 und 2021 Gewinne in diesem Bereich gemacht. Kann ich diese noch zur Finanzierung der Feier benutzen oder muss die Feier mit Einnahmen im aktuellen Wirtschaftsjahr finanziert werden?<

Eine weitere Fragen hätte ich noch: Wir laden einige Vorstände befreundeter Vereine ein. Kann ich diese Ausgaben irgendwie in den Ideellen Bereich schieben, vielleicht als Repräsentationskosten?

Re: reduzierter Eintrittspreis Nichtmitglieder Vereinsfest
von: pfeffer ()
Datum: 05.07.2023

Die Feier ist nicht über den Satzungszweck gedeckt. Also kann ich davon ausgehen, dass ich sämtliche Einnahmen und Ausgaben daraus in den wirtsch. Geschäftsbetrieb buchen muss, richtig?

# Nein, soweit es um Mitglieder geht, könnte der Verein einen Teil der Kosten übernehmen und das im ideellen Bereich unter "Mitgliederpflege" (= Annehmlichkeiten) buchen.

Kann ich diese noch zur Finanzierung der Feier benutzen oder muss die Feier mit Einnahmen im aktuellen Wirtschaftsjahr finanziert werden?

# Ein solcher Verlustausgleicn ist nur ausnahmsweise zulässig.
Wenn die Verluste durch Fehlkalkulation entstehen, gelten die aber als unschädlich.

Wir laden einige Vorstände befreundeter Vereine ein. Kann ich diese Ausgaben irgendwie in den Ideellen Bereich schieben, vielleicht als Repräsentationskosten?

# Ja, das wäre möglich, wenn hier eine "geschäftlicher Anlass" besteht, also z.B. im Rahmen von Kooperationen mit den Vereinen.