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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Feier ist nicht über den Satzungszweck > gedeckt. Also kann ich davon ausgehen, dass ich > sämtliche Einnahmen und Ausgaben daraus in den > wirtsch. Geschäftsbetrieb buchen muss, richtig? > > # Nein, soweit es um Mitglieder geht, könnte der > Verein einen Teil der Kosten übernehmen und das im > ideellen Bereich unter "Mitgliederpflege" (= > Annehmlichkeiten) buchen. > > Kann ich diese noch zur Finanzierung der Feier > benutzen oder muss die Feier mit Einnahmen im > aktuellen Wirtschaftsjahr finanziert werden? > > # Ein solcher Verlustausgleicn ist nur > ausnahmsweise zulässig. > Wenn die Verluste durch Fehlkalkulation entstehen, > gelten die aber als unschädlich. > > Wir laden einige Vorstände befreundeter Vereine > ein. Kann ich diese Ausgaben irgendwie in den > Ideellen Bereich schieben, vielleicht als > Repräsentationskosten? > > # Ja, das wäre möglich, wenn hier eine > "geschäftlicher Anlass" besteht, also z.B. im > Rahmen von Kooperationen mit den Vereinen.
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