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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zunächst wäre die Frage, ob sich die Leistung an > die Kinder mit den Satzungszwecken deckt. > > Wenn nicht, muss die Annehmlichkeitengrenze > beachtet werden. Gesellige Veranstaltungen dürfen > darüber hinaus nicht aus zweckgebundenen Mitteln > bezahlt werden. > Da das Finanzamt aber nicht prüfen kann, inwieweit > Nichtmitglieder begünstigt wurden, wird es > genügen, wenn der Gesamtzuschuss nicht höher ist, > also die Annehmlichkeitengrenze das hergibt.
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